Gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für dich?

Faustregel: Wenn du online Produkte verkaufst oder Verträge mit Privatkund*innen schließt, ist Barrierefreiheit für dich seit 2025 Pflicht.

Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 gilt für viele Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit.

Wer muss eine barrierefreie Website haben?

Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher*innen anbieten. Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenbeförderung (z. B. Ticketverkauf und Reise-Apps)
  • Telekommunikationsdienste und Messenger
     

Barrierefreiheit auf Websites: Für alle ein Gewinn.

Eine barrierefreie Website ist kein Spezialprodukt für wenige – sie ist eine bessere Website für alle. Rund 10 % der Menschen sind dauerhaft auf Barrierefreiheit angewiesen, mindestens 30 % zeitweise – etwa nach einer Verletzung oder im Alltag. Für 100 % ist eine zugängliche Website am Ende einfach besser nutzbar. (Modell: Microsoft Inclusive Design Toolkit, Persona Spectrum.)

Komfortabel für alle: Was eine barrierefreie Website ausmacht

Eine barrierefreie Website ist eine komfortable Website: schnell verständlich, einfach bedienbar, gut lesbar – für alle Nutzer*innen, in jeder Situation. Ein paar Beispiele aus dem Alltag:

  • Lärm am Bahnhof. Du möchtest dir kurz ein Video ansehen, hörst aber kaum etwas. → Untertitel und Transkripte machen Video-Inhalte überall konsumierbar – auch für Menschen mit wenig oder keinem Hörvermögen.
  • Baby auf dem Arm, Smartphone in der anderen Hand. Multitouch fällt aus. → Große Tap-Targets, klare Struktur und Sprachsteuerung machen die Seite einhändig bedienbar.
  • Katze auf dem Schoß, Maus außer Reichweite.Vollständige Tastatur-Navigation (Tab, Pfeile, Enter) bringt dich auch ohne Maus durch die Seite und erleichtert die Nutzung von Screenreadern.
  • Wenig Zeit, Sprachbarriere oder Konzentration im Tiefflug.Klare Struktur, einfache Sprache und eindeutige Beschriftungen machen Inhalte sofort verständlich.
  • Sonne auf dem Display, Bildschirm-Müdigkeit, ältere Augen.Hohe Kontraste und skalierbare Schriftgrößen halten Inhalte unter jeder Bedingung lesbar.

BFSG: Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit Pflicht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten, ihre Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei zu gestalten.

Inkrafttreten 28. Juni 2025
EU-Grundlage European Accessibility Act (EAA, Richtlinie EU 2019/882)
Technische Norm EN 301 549 → WCAG 2.2 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines – internationale Richtlinien für barrierefreies Web)
Betroffen Anbieter digitaler B2C-Produkte und -Dienstleistungen (E-Commerce, Banking, Personenbeförderung, Telekommunikation, E-Books)
Websites & Shops keine Übergangsfrist – ab Tag 1 verbindlich
Ausnahme Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) – nur bei Dienstleistungen
Sanktionen Bußgeld bis 100.000 € + Einschränkungen + öffentliche Verstoßmeldung

Was bedeutet das BFSG konkret für deine Website?

Deine Website muss den WCAG 2.2 Level AA-Kriterien entsprechen. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem

  • ausreichende Farbkontraste,
  • vollständige Tastatur-Bedienbarkeit,- sauberes HTML,
  • aussagekräftige Alt-Texte und
  • Screenreader-Tauglichkeit.

Verstoße können mit Bußgeldern und öffentlicher Verstoßmeldung sanktioniert werden.

5 gute Gründe für eine barrierefreie Website.

1. Mehr Reichweite

Eine barrierefreie Website schließt niemanden aus: Alle können auf deine Informationen, Produkte und Dienstleistungen zugreifen – auch Menschen mit Behinderung, ältere Nutzer*innen und situativ Eingeschränkte. So erreichst du mehr Menschen.

2. Bessere SEO und KI-Sichtbarkeit (GEO)

Saubere semantische Struktur, klare Überschriften, aussagekräftige Alt-Texte und Transkripte sind die Basis von Barrierefreiheit – und gleichzeitig genau das, was Google indexiert und KI-Antwortsysteme (ChatGPT, Perplexity, Google AI) zitieren. Barrierefrei ermöglicht höhere Sichtbarkeit in der Suchmaschinenoptimierung (SEO) genauso wie in der Generative Engine Optimization (GEO).

3. Mehr Performance und Conversion

Je einfacher Nutzer*innen auf einer Website ans Ziel kommen, desto eher kaufen sie, abonnieren Newsletter oder nehmen Kontakt auf. Eine barrierefreie Website ist einfach und schnell zu bedienen – jeder Shop profitiert davon, jede B2B-Website auch. Barrierefreiheit bedeutet Performance.

4. Rechtssicherheit

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich – Verstoße können mit Bußgeldern bis 100.000 € sanktioniert werden. Eine barrierefreie Website schützt dich vor diesen Risiken.

5. Stärkeres Markenimage

Inklusion ist heute ein sichtbarer Markenwert. Eine barrierefreie Website zeigt: dein Unternehmen denkt mit, übernimmt Verantwortung und denkt langfristig.

Brauchst du eine barrierefreie Website in TYPO3?
5 Dinge, die wir für dich tun können:


1. Barrierefreiheit-Quick-Check

Wir prüfen deine TYPO3-Website auf typische Barrieren und zeigen dir, wo sie steht. Du bekommst einen verständlichen Überblick und konkrete Empfehlungen, was als Nächstes zu tun ist.

2. Tiefgehende Barrierefreiheitsprüfung

Unsere Entwickler*innen prüfen jedes Detail deiner Website auf Barrierefreiheit – unabhängig vom System und bei Bedarf mit externen Expert*innen. Du bekommst ein Lastenheft mit allen Anforderungen als Grundlage für die Umsetzung.

3. Umsetzung deiner barrierefreien Website

Backend, Webdesign und Frontend kommen bei uns aus einer Hand – sauber strukturiert, technisch solide und konsequent barrierefrei. Wir setzen die Anforderungen aus dem Lastenheft in eine Website um, die für alle funktioniert.

4. Schulung und Unterstützung

Wir schulen dich und dein Team im Umgang mit deiner neuen TYPO3-Website – inklusive der Prinzipien der Barrierefreiheit für den Redaktionsalltag. Nach dem Launch bleiben wir an deiner Seite: mit technischem Support und regelmäßigen Updates.

5. Barrierefreier Content

Barrierefreiheit endet nicht beim Code – sie geht weiter in den Inhalten. Unser Content-Marketing und unsere Video-Produktion denken Barrierefreiheit von Anfang an mit: gut strukturierte Texte, verständliche Sprache, aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, Untertitel und Transkripte für Bewegtbild – und barrierefreie PDFs. So ist deine Website nicht nur technisch barrierefrei, sondern auch inhaltlich – für alle.

„Steht bei dir bald ein Website-Relaunch mit TYPO3 an? Dann ist das der beste – und auch kostengünstigste – Moment für eine Investition in eine barrierefreie Website.“

Jonas Temmen, Technische Leitung

Zwei typische Barrieren auf Websites – und wie wir sie barrierefrei lösen.

Tab-Fallen: Wenn Pop-ups die Tastatur-Bedienung blockieren

Tab-Fallen entstehen, wenn du mit der Tab-Taste in einen Bereich der Website gelangst – zum Beispiel in ein geöffnetes Pop-up-Fenster – und ihn per Tastatur nicht mehr verlassen kannst. Wer auf die Tastatur angewiesen ist, kann die Website dann nicht mehr vollständig bedienen.

Barrierefreie Lösung:

  • Sichtbare Markierung des aktiven Elements – jederzeit per Tastatur erkennbar, wo du dich gerade befindest.
  • Gut erreichbarer Schließen-Button – bedienbar per Maus, Tab und Esc.
  • Automatischer Rücksprung der Markierung beim Schließen – zurück an die Stelle, von der das Pop-up geöffnet wurde.

Screenreader: Warum Struktur und Alt-Texte zählen

Screenreader sind Programme, die Inhalte einer Website vorlesen und Bedienelemente beschreiben – für blinde und sehbehinderte Menschen der wichtigste Zugang zum Web. Fehlen klare Struktur, Alt-Texte oder Hinweise im Hintergrund, bleiben Inhalte unzugänglich.

Barrierefreie Lösung:

  • Aussagekräftige Alt-Texte für alle Bilder und Grafiken – sie beschreiben kurz, was zu sehen ist, damit der Screenreader es vorlesen kann.
  • ARIA-Hinweise für komplexe Bedienelemente wie Menüs, Dialoge oder Tabs – unsichtbare Informationshinweise im Hintergrund, die dem Screenreader sagen, ob etwa ein Untermenü gerade geöffnet ist.
  • Klare Überschriften-Struktur – Haupt-, Zwischen- und Unterüberschriften in der richtigen Reihenfolge. So lassen sich Inhalte gezielt vorlesen.
  • Beschriftete Formularfelder – jedes Feld bekommt eine eindeutige Bezeichnung, die der Screenreader ansagt.

Erfolgsgeschichte: BITV-zertifizierte Website für das Jobcenter Bremen.

Bei der Website des Jobcenters Bremen haben wir Barrierefreiheit von Anfang an konsequent umgesetzt – und sind dafür mit dem BIK-Siegel »BITV-konform« zertifiziert.

Auf der Website des Jobcenters Bremen findest du im Footer das BITV-konform-Siegel von BIK e. V. (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren). Es zertifiziert, dass die Website den BITV-Test für Barrierefreiheit bestanden hat. In diesem Test wird eine Website in 98 Prüfschritten (achtundneunzig!) gründlich auf digitale Barrierefreiheit geprüft. Ein einziger Fehler bedeutet: nicht bestanden. Du wirst es dir schon gedacht haben – mit dem Jobcenter Bremen haben wir den Test bestanden. Und von allem, was wir dabei gelernt haben, profitiert heute auch deine Website. Den Test musst du dann selbst durchführen lassen, aber unsere Basis bringt alles mit, um ihn zu bestehen!

Mehr dazu im Magazin-Beitrag »Wie habt ihr die Website des Jobcenters Bremen barrierefrei gemacht?«

Lass uns über deine Website reden!